Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Ziele der Stiftung, kümmert sich darum, dass der Stiftung ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beaufsichtigt die Arbeit des Vorstandes.
Er besteht aus mindestens neun und höchstens elf Personen. Dabei hat die politische Gemeinde Nordwalde das Recht, ein Mitglied des Stiftungsrates zu benennen; ebenso haben der Heimatverein Nordwalde und der Förderverein Bispinghof das Recht, jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsrates zu benennen. Die übrigen Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Stifterversammlung gewählt.
Die evangelische Kirchengemeinde Nordwalde hat das Recht, ein beratendes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Stiftungsrat zu entsenden.
Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die/der Vorsitzende des Stiftungsrates und die/der stellvertretende Vorsitzende wird durch den Stiftungsrat aus seiner Mitte gewählt.
Vorsitzender des Stiftungsrates ist
Bernard Hillebrand.
Die weiteren Mitglieder sind:
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