Zur Stifterversammlung gehören alle (Gründungs-) Stifter und späteren Zustifter der Stiftung.
Sie tagt mindestens einmal jährlich und hat die Aufgabe, Stiftungsrat und Stiftungsvorstand in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten. Außerdem hat sie das Recht, mindestens einmal jährlich von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand über die Arbeit der Stiftung unterrichtet zu werden ("Tätigkeitsbericht") und in den Jahresabschluss und den Haushaltsplan der Stiftung Einblick zu nehmen.
Vorsitzender der Stifterversammlung ist Heinz-Albrecht Krusch.
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