Zur Stifterversammlung gehören alle Gründungsstifter und späteren Zustifter der Stiftung.
Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Ziele der Stiftung. Er entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beaufsichtigt die Arbeit des Stiftungsvorstands.
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung nach innen und außen und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.